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Kommentiertes Kreditwesengesetz

Als Anfang 2008 bereits die dritte Auflage (seit 2001) dieses inzwischen zum Standardkommentar des KWG gereiften Buches erschien, herrschte noch einigermaßen Ruhe vor dem Sturm der schlimmsten internationalen Finanz- und Bankenkrise seit dem Ende der zwanziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Die in dieser Zeitschrift (Heft 3-2009, Seite 150) veröffentlichte Besprechung konnte sich daher darauf beschränken, vor allem auf die Vielzahl von Neuerungen und Änderungen in der Gesetzeslage mit "neuen Facetten" für das KWG aufmerksam zu machen, die zu kommentieren und zur Umsetzung in die Bankpraxis aufzubereiten waren. Die Finanzwelt schien damals noch halbwegs in Ordnung, abgesehen von einzelnen, aber offenbar nicht in der Breite als solche wahrgenommenen Frühindikatoren, wie etwa dem Zusammenbruch der deutschen IKB. Das Ausmaß der "Monsterwelle", die dann alsbald vieles und sehr viel Geld vernichtend über die Finanzwelt hinweg gerollt ist, hätte damals noch kaum jemand für möglich gehalten.

Nun, vier Jahre nach der Lehman-Pleite, die symbolhaft für die Auslösung dieser im Kern auch heute noch andauernden, inzwischen durch die Euro- und Staatsschuldenprobleme "ergänzten" Krise steht, schien es für die Herausgeber und Autoren an der Zeit, das Geschehen und die vielen daraus folgenden fundamentalen Änderungen des Finanzaufsichtsrechts kommentierend aufzubereiten sowie die Zielsetzung und Wege zu erläutern, die Finanzwirtschaft künftig krisenfest(er) zu machen. Herausgeber und Autoren verdienen große Anerkennung, dass sie sich dieser äußerst schwierigen Aufgabe inmitten einer noch nie gekannten weltweiten Umbruchsphase angenommen und sie mit optimalem Nutzeffekt für die Praxis gelöst haben. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass die früher meist nur von Insidern und Fachleuten diskutierten aufsichtsrechtlichen Regulierungen infolge der nun jedem kleinen Sparer Furcht einflößenden Krise zu einem weltweiten Zentrum des politischen Denkens und Handelns geworden sind. Die Probleme gerieten damit in den Blickwinkel der breiten Öffentlichkeit und der Medien, aus deren Mitte sich in solchen Situationen wie üblich zahlreiche kontroverse Stimmen zu Wort melden, die von sich behaupten, es insgesamt oder in Einzelfragen besser zu wissen. Leider erwecken Fachwelt und politische Entscheidungsträger bisher auch nicht gerade den Eindruck, gemeinsam den richtigen Weg zu kennen.

Das bewährte Konzept und die Struktur des Kommentars sind auch in der Neuauflage beibehalten worden. Die Autoren sind bis auf wenige Ausnahmen die gleichen ausgewiesenen Fachleute vor allem aus den kreditwirtschaftlichen Verbänden, einigen Banken sowie aus der Anwaltschaft und der Finanzwissenschaft. Als neue Co-Autoren kamen Alexander Fridgen, Susanne Wegner und Wilhelm Wolfgarten hinzu. Wie im Vorwort mitgeteilt wird, sind sämtliche Inhalte überarbeitet und mit Redaktionsschluss zum 30. September 2011 überarbeitet worden. Die "Zweite VO zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanz-Richtlinie" vom 26. Oktober 2011 konnte daher nicht mehr berücksichtigt werden, was die Herausgeber aber angesichts des Umstands vertretbar halten, dass diese Regelungen ohnehin nur eine Übergangsfunktion haben, weil die gesamten Handelsbuchregelungen sich derzeit in grundlegender Überarbeitung befinden. Neu in die Kommentierung aufgenommen wurden vor allem das KredReorgG sowie des RStruktFG, beide vom 9. Dezember 2010. Die SolvabilitätsVO in ihrer nach der Verordnung vom 5. Oktober 2010 geänderten Fassung nimmt mit nahezu 850 Kommentar-Seiten wieder einen breiten Raum in dem Gesamtwerk ein. Schließlich wurden die ebenfalls seit Erscheinen der dritten Auflage geänderten Fassungen der Groß- und Millionenkredit-VO, der LiquiditätsVO, der Konzernabschluss-ÜberleitungsVO und der Anzeigen-VO verarbeitet und aktualisiert.

Angesichts des Umfangs des Kommentars mit seinen nahezu 3 000 eng bedruckten Seiten kann der Rezensent in dem zur Verfügung stehenden Raum keine Einzelpunkte ansprechen, sondern nur den Gesamteindruck beschreiben, den der Kommentar dem Nutzer vermittelt: Er hat zweifelsfrei seinen Rang als hoch qualifiziertes und seine Herausgeber und Autoren als Experten auf höchster Ebene qualifizierendes Standardwerk bestätigt und gefestigt. Den Finanzinstituten und deren Verbänden, der finanzrechtlich beratenden Anwaltschaft, den einschlägigen Lehrstühlen und last but not least auch den Beamten der Banken- und Finanzdienstleistungsaufsicht selbst wird es die notwendige Hilfe sowohl bei Grundsatz- wie Tagesfragen bieten, Problemlösungen ermöglichen und schließlich auch die rechts- und betriebswissenschaftliche Analyse bereichern. In Anbetracht der noch in diesem und den folgenden Jahren zu erwartenden weiteren europaweiten Neuerungen (etwa des CRD-IV-Pakets zur Umsetzung des Basel-III-Rahmenwerks in europäisches Recht) wird indessen schon bald die fünfte Auflage des Kommentars in Angriff genommen werden müssen. Es wäre ihr zu wünschen, dass sie dann auch ein einigermaßen befriedigendes Ende der derzeitigen Krisen signalisieren und kommentieren könnte!

RA Dr. Claus Steiner, Wiesbaden, Sozietät Dr. Betzler

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