Bankenchronik

24. Oktober 2013 bis 8. November 2013

Die italienische Zentralbank, die Banca d'Italia, wird vom dortigen Finanzminister Federico Saccomanni mit 5 bis 7 Milliarden Euro bewertet. Auf rund eine Milliarde Euro schätzen hingegen italienische Nationalökonomen den Wert der Bank. Diese Bewertung aus dem Finanzministerium ist im Hinblick auf eine im Haushaltsgesetz 2014 vorgesehene Maßnahme von Bedeutung: Sie ermöglicht die Aufwertung der Anteile, die Aktionäre an der Zentralbank halten. Italienische Kreditinstitute und Versicherer sind zu insgesamt 95 Prozent an dem Institut beteiligt. Angesichts der durch die EZB und die EBA angekündigten Prüfungen im Vorfeld der Bankenunion wäre eine Aufwertung der Zentralbankanteile eine Erleichterung für diese Banken.

Die Mitgliederversammlung der Bankenvereinigung Nordrhein-Westfalen e.V. hat eine Änderung des Namens in Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V. beschlossen. Mit der Änderung soll unter anderem eine stärkere Identifikation mit der Dachorganisation, dem Bundesverband deutscher Banken, zum Ausdruck gebracht werden.

Die Bayern-LB plant laut einem Zeitungsbericht die Aufspaltung ihrer defizitären ungarischen Tochter MKB. Die risikoärmeren Kredite sollen bei der Kernbank verbleiben, während das faule Kreditportfolio aus dem Firmenkundengeschäft und dem Immobiliengeschäft in eine Bad Bank (Non Core Unit) ausgelagert wird. So sollen die Chancen steigen, einen Käufer für den gesunden Teil der ungarischen Bank zu finden. Diese soll nach Auflage der EU-Kommission bis Ende 2015 von der Landesbank in München abgegeben werden.

Der Baseler Ausschuss der Bankenaufseher veröffentlichte ein Konsultationspapier, mit dem die Berechnung des Eigenkapitalbedarfs im Handelsbuch von Banken stärker vereinheitlicht werden soll. Der Ausschuss regt unter anderem eine Verschiebung der Risikomessung an, weg vom Konzept des Value-at-Risk, hin zum erwarteten Verlust, um Restrisiken besser gerecht zu werden, sowie die Berücksichtigung des Risikos einer Marktilliquidität. Zudem sollen Institute, die ihre Risikoaktiva und damit ihren Eigenkapitalbedarf mit Hilfe interner Modelle berechnen, in Zukunft parallel eine Kalkulation nach dem Standardansatz veröffentlichen. Überdies strebt der Ausschuss einen rigideren Prozess für die Genehmigung interner Modelle an sowie eine engere Angleichung zwischen dem Handels- und dem Bankenbuch in der regulatorischen Behandlung von Kreditrisiken. Die Kommentarfrist läuft bis zum 31. Januar 2014.

Der US-Vermögensverwalter Blackrock hat sich aus dem Bieterkonsortium um den Finanzinvestor RHJ International (RHJI) beziehungsweise dessen Tochter Kleinwort Benson Group (KBG) zurückgezogen. Zusammen wollten die Unternehmen von der Deutschen Bank die Frankfurter BHF-Bank übernehmen. Für die Transaktion gibt es nun einen neuen Plan: RHJI will gemeinsam mit KBG die BHF-Bank übernehmen, der aktuelle - um 30 Millionen Euro reduzierte - Kaufpreis von 354 Millionen Euro soll zu 91 Prozent von KBG gezahlt werden. Die restlichen Anteile bezahlt RHJI mit eigenen Aktien an die Deutsche Bank, die dann mehr als sechs Prozent an der belgischen Gesellschaft halten wird. Das Genehmigungsverfahren für die Übernahme bei der BaFin beginnt unter diesen neuen Gegebenheiten erneut.

Die Unternehmensberatung Booz & Company wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC übernommen. Die Partner von Booz sowie die zuständigen Aufsichtsbehörden müssen dem Zusammenschluss noch zustimmen.

Chinas zweitgrößtes Kreditinstitut, die China Construction Bank Corp. (CCB) kündigte an, eine Kontrollmehrheit am brasilianischen Banco Industrial & Comercial SA, Sao Paulo, zu übernehmen. Gemäß der Vereinbarung wird CCB etwa 70 Prozent der Anteile an dem Institut von der Familie Menezes de Bezerra erwerben und den anderen Anteilseignern ebenfalls ein Kaufangebot machen. Bei Banco Industrial & Comercial handelt es sich um ein börsennotiertes Institut mit Retailbank- und Brokeragediensten sowie einem auf Mittelstandsunternehmen fokussierten Firmenkundengeschäft, das eine Bilanzsumme von 7,2 Milliarden Dollar hat.

Die Commerzbank hat am 31. Oktober 2013 den Verkauf ihres Depotbankgeschäfts an die BNP Paribas Securities Services vertraglich abgeschlossen (Closing). BNP Paribas Securities Services hat als Depotbank in Deutschland rund 200 Milliarden Euro unter Verwahrung. Mit der Übernahme will die Bank ihre Expertise rund um UCITS-konforme Produkte stärken. Zudem wird das Leistungsangebot um Services im Bereich Immobilienfonds erweitert. Das Depotgeschäft der Commerzbank für Kunden ist von der Transaktion nicht betroffen.

Nach der Zustimmung durch die BaFin schloss die Commerz Real AG, Düsseldorf, 100-prozentige Tochter der Commerzbank, den Prozess zum Verkauf der Commerz Real Spezialfondsgesellschaft mbH (CRS) ab. Käufer ist der britische Fondsmanager Internos Global Investors Limited, der sich auf institutionelle Anleger und europäische Immobilien fokussiert. Das Immobilienportfolio der neun CRS-Fonds umfasst 68 europäische Büro-, Einzelhandels-, Hotel- und Logistikobjekte mit einem Gesamtvermögen von 1,6 Milliarden Euro.

Die niederländische ING Gruppe hat im Rahmen ihres EU-Beihilfeverfahrens das japanische Lebensversicherungsgeschäft in die für einen Börsengang bestimmte europäische Versicherungssparte eingegliedert. Die japanische Tochter ING Life Japan sollte ursprünglich bis Jahresende 2013 verkauft werden, was bisher nicht gelungen ist. Die Behörden in Brüssel haben dem Vorgehen zugestimmt. Die Restrukturierung der Gruppe mit voller Rückzahlung der Staatshilfen wird nun zwei Jahre früher, also bis Ende 2016, abgeschlossen sein. Unterdessen haben sich die Niederlande von einem 6,4 Milliarden Euro umfassenden Portfolio mit riskanten Wertpapieren aus dem Bestand des ING-Konzerns getrennt. In der Finanzkrise hatte der Staat dem Kreditinstitut mit zehn Milliarden Euro Kapital geholfen und ihm zudem das Wertpapierportfolio abgenommen.

Als Konsequenz aus den Späh-Aktionen des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA forderte das Europäische Parlament die Aussetzung des Swift-Abkommens, das den Austausch von Informationen zwischen den US- und EU-Behörden über internationale Überweisungen regelt. Die Äußerung des EU-Parlamentes ist rechtlich nicht bindend, auf ein Ende des Abkommens müssten sich EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission gemeinsam einigen.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X