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KASKADENVERWEIS - ENTSCHEIDUNG DES EUGH UND DIE HALTUNG DES BGH

Oliver Mogwitz, Foto: privat

Wieder einmal stellt sich der Bundesgerichtshof gegen eine europäische Institution. Während der EuGH den Kaskadenverweis als nicht ausreichend erachtet, da sich aus Verbraucherkreditverträgen auch die Berechnung der Widerrufsfrist "klar" und "prägnant" ergeben muss, urteilt der BGH analog zu seiner Einschätzung von 2016, dass der Verweis in Kombination mit der beispielhaften Aufzählung von Pflichtangaben nach den Maßstäben des …

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