Vorrang für Barrierefreiheit

Mitglieder von Eigentümergemeinschaften haben in der Regel einen Anspruch auf den Einbau behindertengerechter Vorrichtungen auf den Gemeinschaftsflächen. Dabei kommt es nicht auf die individuelle Betroffenheit des Antragstellers an. Das wurde in zwei Grundsatzurteilen festgestellt (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 244/22; V ZR 33/23).

Der Fall: Eigentümer im Hinterhaus eines Jugendstil-Gebäudes wollten auf eigene Kosten einen Außenaufzug anbauen lassen …

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