Vorfälligkeitsentschädigung bei Erbschaft abzugsfähig

Erben können Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung und Verteilung eines Nachlasses entstehen, steuerlich geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster (Aktenzeichen 3 K 3662/16 Erb) hervor. Im vorliegenden Fall hatte eine Verstorbene kein Testament hinterlassen - zunächst schienen auch keine Erben vorhanden zu sein. Das zuständige Amtsgericht ordnete daher eine sogenannte Nachlasspflegschaft an, die sich um mehrere Grundst …

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