Tiefergelegtes wird zum Maßstab

Für den Bau einer Grenzgarage zum Nachbargrundstück hin gelten bestimmte Vorschriften bezüglich der Wandhöhe. Doch was ist, wenn dieser Neubau "tiefergelegt" wird? Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 8 S 702/19) nun beantwortet. Als eine neue Grenzgarage errichtet wurde, grub man zuvor das Gelände auf dem Baugrundstück ab. Und es stellte sich die rechtliche Frage, ob nunmehr das neue, tiefere Bodenniveau als …

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