Schornstein ist zwingend Gemeinschaftseigentum

Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemeinschaftseigentum. Das gilt laut Landgericht Berlin II (Aktenzeichen 85 S 52/23) auch, wenn er nur von einem einzigen Wohnungseigentümer genutzt wird.

Im vorliegenden Fall stritt eine Eigentümergemeinschaft darum, wie Arbeiten an einem Schornstein rechtlich zu bewerten seien. Der betreffende Kamin wurde nur von einer Partei genutzt, was dafür hätte sprechen können, dass es sich um …

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