Notar: Sorgfaltspflicht beim Nachlassverzeichnis

Schließt jemand in seinem Testament nahe Angehörige vom Erbe aus, können diese im Erbfall ihren Pflichtteil verlangen und damit die Hälfte dessen, was sie ohne Testament erben würden. Bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteils, können sie von den Erben verlangen, ein von einem Notar erstelltes Nachlassverzeichnis vorzulegen. Der Notar muss dann das hinterlassene Vermögen sorgfältig ermitteln und darf sich nicht nur auf die Angaben der Erben …

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