Nichtiger Bescheid

Wenn zum Zwecke der Ermittlung der Erbschaftssteuer ein Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes erstellt wird, dann muss dieser korrekt und nachvollziehbar sein. Wird ein Grundstück so fehlerhaft bezeichnet, dass es nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, dann ist der entsprechende Bescheid nichtig (Finanzgericht Hessen, Aktenzeichen 3 K 240/22; beim BFH unter dem Aktenzeichen II B 27/23 anhängig).

Der Fall: Die Erben zweier Grundstücke (eines mit …

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