Gemeinschaftliche Klagen gegen Baumängel zulässig

Wer eine Eigentumswohnung in einer neu errichteten Wohnanlage kauft, kann notfalls auch allein gerichtlich gegen Baumängel vorgehen. Soweit dabei allerdings das gemeinschaftliche Eigentum betroffen ist, kann die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich beschließen, dass nur sie die Mängelansprüche durchsetzt und nicht die einzelnen Eigentümer. Das hat der Bundesgerichtshof (V ZR 132/23) entschieden. Der entschiedene Fall betraf eine neu errichtete Wohnanlage, die …

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