Gebäudeversicherung des Eigentümers schützt Mieter

Auch wenn der Mieter selbst einen Brand verursacht hat, kann es sein, dass der Vermieter über seine Versicherung für den Schaden aufkommen muss. So sieht es zumindest ein höchstrichterliches Urteil (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 191/13). Der Fall: Die zwölfjährige Tochter eines Ehepaares hatte einen Küchenbrand verursacht. Sie hatte Öl in einem Kochtopf auf dem Herd erhitzt und dann kurzfristig das Zimmer verlassen. Das Öl entflammte, es kam zu einem Brand. Anschließend wurde darum …

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