Entrümpelung steuerlich nicht absetzbar

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Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Antreten eines Erbes stehen, steuerlich geltend gemacht werden können. Doch dazu zählt laut einem Urteil des Finanzgerichts Stuttgart (Aktenzeichen 7 K 1377/14) nicht, wenn vor dem Weiterverkauf eines geerbten Hauses dieses erst einmal komplett "entmüllt" werden muss. In dem verhandelten Fall freute sich ein junger Mann zunächst, als er das Häuschen seines Onkels, einem …

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