CBIC: Korrekturbedarf beim HTT

Zumindest in einem scheinen sich Covered-Bond-Investoren, Analysten und die Aufsichtsbehörden einig zu sein: Sie alle wollen mehr Pooltransparenz. Jüngstes Beispiel hierfür sind die Verbesserungsvorschläge, die das Covered Bond Investor Council (CBIC) Ende Mai für das Harmonisierte Transparenz-Template (HTT) des ECBC Covered Bond Labels gemacht hat. Insgesamt sind die im CBIC organisierten Investoren mit der Entwicklung des HTT zwar zufrieden.

Es wäre jedoch zum Beispiel wünschenswert, dass bei Deckungsmassen, die sowohl Eigenheimfinanzierungen als auch gewerbliche Finanzierungen beinhalten, im HTT eine exakte Definition der beiden Finanzierungsformen vorliegt. Gleiches gilt für die Ersatzdeckung, die unterschiedlicher Natur sein kann. Die Aufführung besonderer Vertragsbestandteile von Covered Bonds im HTT wäre ebenfalls von Vorteil. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Änderungen an den vertraglichen Regelungen nur mit Zustimmung der Investoren erfolgen können. Solche speziellen Regelungen sind oft nur schwierig in den langen und komplexen Vertragswerken zu finden. Mehr Klarheit im HTT in Bezug auf die Rückzahlungsmodalitäten wird ebenfalls angeregt.

Bei Rückzahlungen mit der Möglichkeit der Fälligkeitsverschiebung, sprich einer Soft-Bullet-Struktur und insbesondere eine Conditional-Pass-Through-Struktur (CPT), gibt es keine Standardregelungen dahingehend, wann die Fälligkeitsverschiebung eintritt, wie lange deren Dauer ist, ob sie erst nach der Emittenteninsolvenz erfolgt, wie sich die Kuponzahlungen ändert und ob alle ausstehenden gedeckten Bankanleihen gleichzeitig betroffen sind. Vor diesem Hintergrund würde es nach Meinung des CBIC der Transparenz dienen, die entsprechenden Informationen im HTT aufzuführen.

Außerdem würde es die Transparenz erhöhen, wenn mehr Informationen über Drittparteien im HTT aufgeführt wären, die mit der Deckungsmasse in Verbindung stehen (beispielsweise Gegenparteien derivativer Finanzinstrumente wie Swaps). Analysten begrüßen, dass das HTT trotz der Verbesserungsvorschläge erste Früchte trägt: So haben 18 Mitgliedsinstitute des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) damit begonnen, neben ihren gesetzlichen Berichtspflichten auch zusätzliche Pooldaten auf Basis des HTT bereitzustellen

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