Bausparkassen steht der Pfandbrief offen

Bausparkassen können sich nach Angaben der DZ Bank Hoffnung auf Pfandbrieflizenzen machen. Der deutsche Gesetzgeber bereitet eine Änderung des Bausparkassengesetzes vor, wonach die Bausparkassen künftig Pfandbrieflizenzen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragen können. Das Pfandbriefgesetz wird diesbezüglich nicht geändert. Das heißt, die Bausparkassen müssen die gleichen Voraussetzungen für eine Pfandbrieflizenz erfüllen, wie jedes andere Kreditinstitut auch. Diese Maßnahme zielt aus Sicht der DZ Bank darauf ab, den Bausparkassen eine weitere Möglichkeit zur Aufnahme langfristiger Finanzierungsmittel an die Hand zu geben. Der Markt würde sich über ein paar neue Emittenten bestimmt freuen, der vdp sich über neue Mitglieder ganz sicher.

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