Fortbildungspflicht für Makler: Trennt man so die Spreu vom Weizen?

Annika Zarenko, Geschäftsführerin, Dahler & Company Franchise GmbH & Co. KG, Hamburg
Quelle: Dahler & Company

Seit August 2018 bestimmt das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Fortbildungspflicht für die genannte Berufsgruppe. Die Regelung sieht vor, dass gewerblich tätige Makler und Verwalter alle drei Jahre 20 Weiterbildungsstunden im Rahmen verschiedener Kurse zu definierten Themen absolvieren und nachweisen müssen - doch was bedeutet diese Neuerung für die Branche? Bringt sie die lang …

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