Wie sinnvoll ist die Leverage Ratio bei Krediten an Bund, Länder und Kommunen? Prof. Dr. h.c. Klaus Feinen schreibt der Redaktion: "Völlig unsinnig. Mit dem Grundgesetz von 1949 haben wir klare gesetzliche Regelungen, dass weder über das Vermögen des Bundes oder eines Landes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts - hierzu zählen insbesondere die Kommunen, die in Deutschland alle der Aufsicht eines Landes unterstehen - ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann (vergleiche § 12 Insolvenzordnung).
Das heißt, dass es letztlich egal ist, ob ein Kredit an den Bund, ein Land oder an eine Kommune ausgereicht wird, denn das , Risiko' ist tatsächlich für alle gleich und nach der eindeutigen Gesetzeslage …