Recht und Steuern

Werbungskosten bei langjähriger Renovierung

Wer wenig Geld zur Verfügung hat und eine Immobilie in Eigenregie renovieren und dann vermieten will, der braucht dafür mehr Zeit als jemand, der sich den Einsatz von Fachbetrieben leisten kann. Dafür hat das Finanzamt Verständnis und erkennt in der Regel über längere Zeit die Verluste durch vorab entstandene Werbungskosten an. Doch irgendwann erschöpft sich die Geduld des Fiskus.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann von seinem Vater eine Immobilie geerbt. Aus zwei vorhandenen Wohnungen eine davon ohne Bad - wollte er eine einzige Wohneinheit mit zirka 150 Quadratmetern entstehen lassen. Lange Zeit erkannte das Finanzamt die geltend gemachten Werbungskosten an. Doch ab dem dritten Jahr seit Beginn der Renovierungsarbeiten wollte es nicht mehr "mitspielen".

Es fehle bei dem Steuerzahler an einer nachvollziehbaren Absicht, irgendwann auch wirklich Einkünfte zu erzielen, stellte die Behörde fest. Zum einen renoviere er schon über einen erheblichen Zeitraum, zum anderen seien auch kaum Bemühungen um eine Vermietung nach dem Abschluss der Arbeiten zu erkennen.

Mit dem Urteil unter Aktenzeichen IX R 3/10 entschied der Bundesfinanzhof zugunsten des zuständigen Finanzamts. Während der gesamten Vorbereitungs- und Renovierungszeit habe der Eigentümer im Abstand von sieben Jahren lediglich zwei Vermietungsanzeigen geschaltet. Auch sei kein Makler beauftragt worden.

Das spreche alles nicht unbedingt dafür, dass eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliege. Für Bauherren in ähnlicher Lage empfiehlt es sich deswegen, ihre Vermietungs- und Renovierungsbemühungen gut zu dokumentieren, um diese im Streitfall auch gegenüber den Finanzgerichten nachweisen zu können.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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