Recht und Steuern

Vermüllte Wohnung - Vermieter haftet

Wenn Mieter sich weigern, ihre vermüllte Wohnung, von der nicht nur starke Geruchsbelästigung, sondern auch Krankheitsgefahren für Mitbewohner und Besucher eines Hauses ausgehen, zu reinigen und zu entrümpeln, kann die zuständige Behörde Maßnahmen gegen den Eigentümer richten. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Arnsberg in seinem Beschluss unter dem Aktenzeichen 3 L 336/08.

Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatten Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Zustand der betreffenden Wohnung durch Fotos dokumentiert und festgehalten, dass erhebliche Müllmengen, beträchtliche Mengen benutzen Geschirrs mit Speiseresten und Exkremente an Wohnungsgegenständen vorhanden waren. Beim erneuten Aufsuchen der Wohnung seitens der Behördenmitarbeiter war keine Änderung des Wohnungszustandes festzustellen. Die Mieter selbst waren aufgrund fehlender finanzieller Mittel zur Entrümpelung nicht in der Lage. So führt das Verwaltungsgericht Arnsberg in seiner Begründung aus, dass die abzuwehrende Krankheitsgefahr nicht etwa allein von einem Handeln der Mieter, sondern auch von der "kontaminierten" Wohnung als selbstständiger Gefahrenquelle ausgeht. Dieser Umstand rechtfertigt die Heranziehung des Eigentümers als Zustandsverantwortlichen. (IVD Mitte)

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