Recht und Steuern

Über Mängelansprüche aufklären

Trotz der individuellen Gewährleistungsausschlussklausel im Kaufvertrag kann der Käufer eines Neubaus vom Verkäufer in den ersten fünf Jahren verlangen, auftretende Mängel zu beseitigen. Damit können die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nur unter engen Voraussetzungen durch eine individuelle Vereinbarung eingeschränkt werden. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln unter Aktenzeichen 11U70/10 muss der Notar den Erwerber eingehend über die damit verbundenen Risiken …

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