Recht und Steuern

Nachweis der Vermietungsabsicht

Wer ernsthaft beabsichtigt, seine Wohnung zu vermieten, aber keinen Interessenten findet, der kann die Ausgaben für das leer stehende Objekt als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Doch das Finanzamt achtet genau darauf, ob ein Eigentümer wirklich alles Zumutbare unternimmt, um Mieter zu finden. Ab und zu mal ein paar Zettelchen an Bäume in der Nachbarschaft hängen, das reicht nicht, befand das Finanzgericht Hamburg in einem Fall unter dem Aktenzeichen 2 K 8/06.

Ein …

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