Recht und Steuern

Mietminderung wegen Stromsperre?

Wenn in einer Mietwohnung plötzlich die Stromversorgung unterbrochen wird, dann könnten die Bewohner deswegen Anlass haben, gegenüber dem Eigentümer eine Mietminderung geltend zu machen. Denn eine Wohnung ist ab dem Moment, in dem Herd, Kühlschrank, Lampen, Stereoanlage und Fernseher nicht mehr funktionieren, kaum noch etwas wert. Doch was ist, wenn der Mieter selbst für die Stromsperre verantwortlich ist, weil er mit seinen Zahlungen im Rückstand blieb? Dann gibt es keine Chance auf Mietminderung. Die Probleme rührten "ausschließlich aus dem Strombelieferungsverhältnis des Beklagten mit seinem Versorger" und seien deswegen seiner "Sphäre" zuzurechnen, entschied der Bundesgerichtshof unter Aktenzeichen VIII ZR 113/10. Der Eigentümer sei dafür nicht verantwortlich zu machen. Die erstrebte Mietminderung in Höhe von 50 Prozent fiel dementsprechend aus.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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