Recht und Steuern

Keine Verjährung von Mängeln

Aktuell hat sich der BGH mit der Verjährung von Mängeln während der Mietzeit befasst und in seinem Urteil vom 17. Februar 2010 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 104/09 entschieden, dass der Anspruch eines Mieters auf Beseitigung von Mängeln in diesem Fall grundsätzlich nicht verjährt. Die Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hatte gegen ihre Vermieter geklagt. Das über ihrer Wohnung liegende Dachgeschoss war im Jahr 1990 als Wohnraum ausgebaut worden. Im Jahr 2006 verlangte die …

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