Recht und Steuern

Keine Grunderwerbsteuer bei Kauf nach Scheidung

Erwirbt jemand von seinem Ehepartner Grundvermögen, also ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung, unterliegt das normalerweise nicht der Grunderwerbsteuer. Nach dem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. März 2011 unter dem Aktenzeichen II R 33/09 bleibt ein derartiger Kauf zwischen Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen auch dann grunderwerbsteuerfrei, wenn die Ehepartner zum Zeitpunkt des Kaufs bereits geschieden sind.

Im entschiedenen Fall hatten die …

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