Im Blickfeld

Hypothekenanleihen: Testfall Insolvenz

Hypothekenanleihen galten einst als große Hoffnung der kapitalmarktorientierten Finanzierung von Grundstücksgesellschaften - und wurden von Gerichten sogar als mündelsicher anerkannt. Versprachen sie den Anlegern doch die wundervolle Kombination von unbesicherten Unternehmensanleihen mit hohen Renditen einerseits und realer Besicherung durch Liegenschaften andererseits. Kritiker wie Helmut Jenkis warnten jedoch schon 2008 in dieser Zeitschrift (Seite 133 ff. und 360 f.) vor den Konstruktionsmängeln des Produkts. Anfangs wurden die Mahnungen noch als nicht sachgerecht abgetan, später hatten sich Journalisten und Anlegerschützer bei unbotmäßiger Berichterstattung mit Juristen auseinanderzusetzen. Je mehr die Schwächen der Hypothekenanleihen spürbar wurden, desto reizbarer waren die Manager der Unternehmen. Zu Recht, wie die jüngst verkündeten Insolvenzen der Deikon GmbH (vormals Boetzelen Real Estate AG) und des selbst ernannten Erfinders der Hypothekenanleihe, der WGF AG, zeigen.

Dennoch ist von Einsicht in mögliche Management- oder vielleicht auch nur Kommunikationsfehler beispielsweise bei der WGF nichts zu merken. Stattdessen wird die Schuld bei Externen gesucht. Da wären zunächst die negativen Presseberichte, nachdem die Creditreform einige Anleihe-Ratings auf den Status "in Bearbeitung" gesetzt hatte und sich die Vorlage des Jahresabschlusses 2011 bis Dezember 2012 verzögerte. Zudem habe der Wirtschaftsprüfer, die Karl Berg GmbH, nicht die von Sachverständigen ermittelten Immobilienwerte zugrunde gelegt, sondern in der aktuell ungünstigen Marktphase realisierte Verkäufe als Maßstab für die Bewertung des WGF-Bestands genutzt. Im Ergebnis verbucht das Unternehmen für 2011 einen Bilanzverlust von 68,1 Millionen Euro, woraufhin bei Gericht die Eigenverwaltung beantragt wurde.

Wie auch immer die Insolvenzverfahren bei Deikon und WGF ausgehen, sie sind schon jetzt ein Testfall für die Hypothekenanleihen. Denn ob die Papiere tatsächlich so gut besichert sind, wie von den Emittenten behauptet, kann sich tatsächlich erst im Insolvenzfall erweisen. L.H.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X