Recht und Steuern

Haushaltsnahe Dienstleistung?

Die Lieferung von Essen an private Haushalte durch ein Unternehmen ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, daher kann ein entsprechender Steuerbonus nicht in Anspruch genommen werden. Dies ist aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 15. Juli 2011 unter Aktenzeichen 14 K 1226/10 E zu schließen. Im vorliegenden Fall hatte ein älteres Ehepaar in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für gelieferte Mahlzeiten in Höhe von knapp 1900 Euro steuerlich geltend gemacht. Dies …

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