Recht und Steuern

Haftung des Baustoffhandels

Großzügige Gewährleistungsfristen bescheren im Falle der späteren Feststellung eines Warenmangels den Baumärkten und anderen Baustofflieferanten, die mit Verbrauchern Geschäfte machen, neue Haftungsrisiken. Denn im Juni 2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Entscheidung des Bundesgerichthofs revidiert.

Bisher galt laut Bundesgerichtshof (BGH) unter Aktenzeichen VIII ZR 211/07: Zwar hat der Verbraucher einen Anspruch auf mangelfreie Ware und damit auf entsprechenden …

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