Im Blickfeld

Geschlossene Fonds \ Keine weitere Regulierung

Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid) hat die
Geschlossenen Fonds reichlich in Aufruhr gebracht. Droht doch bei der
Umsetzung in deutsches Recht eine weitergehende Regulierung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dies scheint
zumindest vorerst abgewendet.
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Denn auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank
Schäffler, erklärte Barbara Hendricks, parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen (BMF): "Aufgrund
des Wortlauts der deutschen und insbesondere der englischen
Textfassung ist es für alle unter die Definition fallenden Papiere
maßgeblich, dass die Papiere am Kapitalmarkt handelbar sind, soweit es
sich nicht um Aktien handelt, und mit Aktien vergleichbar sind. Diese
Voraussetzungen sind nach Auffassung des BMF bei Anteilen an
Geschlossenen Fonds nicht gegeben."
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Daraus folgt, dass die Sondervermögen wohl auch in Zukunft nur der
Prospektpflicht nach dem Verkaufsprospektgesetz unterliegen werden.
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Bei der Entscheidung des BMF dürfte neben all den Sachargumenten
letztlich auch eine gehörige Portion Pragmatismus eine Rolle gespielt
haben. Denn die BaFin kann kein Interesse daran haben, Hunderte von
Geschlossenen Fonds über das bisherige Maß hinaus - regulieren zu
müssen. Dies hätten allein schon die personellen Ressourcen kaum
zugelassen. Daher mögen sich die Mitglieder und Funktionäre des
Verbandes Geschlossene Fonds (VGF) jetzt noch schulterklopfend zum
Erfolg gratulieren, aber besonders schmeichelhaft ist die Begründung
des BMF für die Fonds sicher nicht. Schließlich bedeutet der
Ausschluss doch nichts anderes, als dass es die Fondsinitiatoren
bisher nicht geschafft haben, einen funktionierenden Sekundärmarkt zu
installieren.
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Vielmehr ist mit dem Ende von Gefox an der Börse Düsseldorf gerade
eine Handelsplattform für Anteile Geschlossener Fonds wegen mangelnder
Beteiligung eingestellt worden. Und auch die Alternative in Hamburg
blieb den großen Durchbruch bislang schuldig. Immerhin bieten einige
große Initiatoren inzwischen selbst an, Fondsanteile zurückzukaufen.
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Angesichts dieses nur bescheidenen Engagements in Sachen Sekundärmarkt
muss sich die Branche fragen, wie sie ihre Produkte künftig gegenüber
anderen Anlageformen positioniert sehen will. Nachdem die
Steuervorteile nach und nach verschwanden, sind die Geschlossenen
Fonds nicht mehr und nicht weniger als Unternehmensbeteiligungen,
denen jedoch die Fungibilität der Aktien fehlt. Dies gilt es künftig
durch nachhaltige Renditen auszugleichen. Dabei kann eine
weitergehende Regulierung aber nicht helfen. (Red. )

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