Recht und Steuern

Eigenheim im Scheidungsfall

Ehegatten sollten im Falle einer Scheidung möglichst rasch regeln, was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht. Werden sie sich über den Verkauf oder die Übernahme der Immobilie durch einen Ehegatten nicht einig, kann jeder Ehegatte spätestens nach rechtskräftiger Scheidung die Versteigerung beantragen. In einem vom Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen 11 WF 405/05 entschiedenen Fall hat die Frau nach der Ehescheidung die Versteigerung des gemeinsamen Hauses beantragt. Der Mann wehrte sich jedoch dagegen mit dem Argument, dass ihm noch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich zustehe. Vor Gericht hatte er damit allerdings keine Chance. Er habe versäumt, den behaupteten Ausgleichsanspruch bereits während des Scheidungsverfahrens geltend zu machen. Er hätte sich gegen die Versteigerung lediglich während des laufenden Scheidungsverfahrens wehren können, da die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten und das Haus ihr wesentliches Vermögen darstellte. Nach rechtskräftiger Scheidung könne er aber keinen weiteren Aufschub der Versteigerung mehr verlangen.

(Wüstenrot)

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