Recht und Steuern

Betriebsausgabe?

Wird auf dem Dach eines selbst genutzten Gebäudes eine Fotovoltaikanlage installiert und der damit gewonnene Strom in ein Netz eingeleitet, erzielt der Grundstückseigentümer gewerbliche Einkünfte. Nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts - Aktenzeichen K 2735/08 - sind vor der Installation entstandene Kosten für eine Sanierung des Daches dennoch keine Betriebsausgaben. Sie können daher nicht von den Einkünften abgezogen werden, um die Ertragssteuern zu senken.

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