Schwerpunkt Bausparen und Bausparkassen

Aktuelles BGH-Urteil zum Grundstückskauf

Ein Hauskäufer kann bei Mängeln höchstens den Betrag als Schadenersatz verlangen, den das Gebäude mängelbedingt weniger wert ist. Dies gilt allerdings nur bei Mängeln, deren Beseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würden. So urteilte am 4. April dieses Jahres der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen V ZR 275/12. Wer ein Haus kauft, hat Gewährleistungsansprüche nach dem Kaufvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (Paragraf 433 ff. BGB). Weist das Gebäude Mängel auf …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X