PSD2

Erlaubnispflicht für Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste

Miriam Bouazza, Foto: KPMG Law

Noch nicht allen Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten scheint bewusst zu sein, dass das Betreiben solcher Dienste seit Jahresbeginn erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist. Ab dem 14. September dieses Jahres wird die Situation verschärft. Ohne BaFin-Erlaubnis gibt es kein qualifiziertes Zertifikat und ohne dieses keinen Kontozugriff. Die BaFin kann auch die Abwicklung des Geschäftsbetriebs anordnen. Im Fokus des Erlaubnisverfahrens steht der Umgang mit sensiblen …

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