EU-Kommission will EU-weite Bargeldakzeptanz und Akzeptanzpflicht für digitalen Euro

Bild: EU-Kommission

Die Kommission hat einen Legislativvorschlag über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel vorgelegt: Er soll die Rolle des Bargelds wahren und sicherstellen, dass es als Zahlungsmittel weithin akzeptiert wird und für Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet leicht zugänglich bleibt. Mit diesem Vorschlag soll rechtlich verankert werden, was das in der Praxis bedeutet, wobei der besondere Schwerpunkt auf Akzeptanz und Zugang liegt. Hintergrund ist die Entwicklung, das Bürger in manchen Mitgliedstaaten mittlerweile Schwierigkeiten beim Zugang zu Bargeld, beispielsweise aufgrund der Entfernung von Geldautomaten und der Schließung von Bankfilialen haben. Deshalb sollen die Mitgliedstaaten eine breite Akzeptanz von Barzahlungen sowie einen ausreichenden und effektiven Zugang zu Bargeld gewährleisten müssen. Sie sollen verpflichtet werden, die Lage zu beobachten, darüber Bericht zu erstatten und Maßnahmen zu ergreifen, um möglicherweise festgestellte Probleme zu beheben. Die Kommission könnte bei Bedarf eingreifen und Maßnahmen vorgeben. Ziel ist es, dass jeder im Euro-Währungsgebiet seine bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen kann und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten hat. So soll die finanzielle Inklusion schutzbedürftiger Gruppen gewährleistet werden, die in der Regel stärker auf Barzahlungen setzen,  zum Beispiel ältere Menschen.

Weiterhin hat die Kommission einen einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro vorgelegt. Nach dessen Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat wäre zwar der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen. Die Kommission verweist jedoch darauf, dass die Entscheidung, ob und wann der digitale Euro ausgegeben wird, letztlich bei der Europäischen Zentralbank liegt. Den Plänen zufolge soll der digitale Euro wie eine digitale Geldbörse funktionieren und sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen. Während Online-Transaktionen denselben Schutz der Privatsphäre bieten würden wie bestehende digitale Zahlungsmittel, müssten bei Offline-Zahlungen mit dem digitalen Euro weniger personenbezogene Daten offenlegen, als es heute bei Kartenzahlungen der Fall ist. Niemand könnte sehen, was die Menschen bezahlen, wenn sie den digitalen Euro offline verwenden.

Banken und andere Zahlungsdienstleister in der gesamten EU sollen den digitalen Euro für Bürger und Unternehmen bereitstellen, wobei grundlegende Dienste im Zusammenhang mit dem digitalen Euro würden für Privatpersonen kostenlos angeboten werden sollen. Um die finanzielle Inklusion zu fördern, sollen Personen, die kein Bankkonto haben, bei einem Postamt oder einer anderen öffentlichen Einrichtung, zum Beispiel einer lokalen Behörde, ein Konto eröffnen und unterhalten können. Für Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet sieht der Vorschlag eine Akzeptanzpflicht für den digitalen Euro vor, mit Ausnahme sehr kleiner Händler, die sich gegen die Annahme digitaler Zahlungen entscheiden (da die Kosten für die Einrichtung einer neuen Infrastruktur für die Annahme von Zahlungen in digitalem Euro unverhältnismäßig wären).

Noch keine Bewertungen vorhanden


X