Verbesserungsbedarf stellt der Praxistest der Sepa-Lastschrift vor allem bei der Angabe eines abweichenden Auftraggebers fest. Diese nicht vorgeschriebene Information, die dem Zahlungspflichtigen die Zuordnung erleichtert, wenn die Zahlung von einem Dienstleister eingezogen wird und nicht vom Vertragspartner, wurde nur in 38 Prozent der Fälle auf dem Kontoauszug richtig und vollständig wiedergegeben. In 43 Prozent der Fälle fehlte sie ganz.
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