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US-Kartengesetzgebung: Abschied von Lockzinsen und Bonusvielfalt

Die neue Kreditkartengesetzgebung in den USA mit ihren Vorschriften zum Schutz vor Überschuldung bringt für die US-amerikanische Kartenbranche die größten Veränderungen ihrer Geschichte mit sich, so die American Bankers Association. Vor allem, was das Thema Kreditzinsen betrifft, sind die Veränderungen tatsächlich einschneidend: Innerhalb des ersten Jahres nach Eröffnung des Kartenkontos dürfen die Konditionen nicht verändert werden, auch müssen Lockangebote mindestens für sechs Monate Bestand haben. Für bestehende Kartenkredite ist faktisch eine Zinsbindung eingeführt worden. Anhebungen der Zinssätze dürfen nur die jeweils neue Inanspruchnahme der Kreditlinien betreffen und müssen 45 Tage im voraus angekündigt werden. Rückzahlungen über dem Mindestbetrag werden nun automatisch demjenigen Kreditbestandteil mit dem höchsten Zinssatz gutgeschrieben.

Die amerikanische Kreditwirtschaft wird daraus die Konsequenzen ziehen: Kar tenangebote, die für kurze Zeit mit einem niedrigen Einstiegszins auf den Kartenkredit locken, wird es in Zukunft weniger geben. Bonusprogramme könnten eingeschränkt werden, auch dürften Jahresgebühren wieder gebräuchlicher werden, prognostiziert es die American Bankers Association. Das mag für US-Verbraucher gewöhnungsbedürftig sein, macht aber den amerikanischen Kartenmarkt den hiesigen Verhältnissen ein Stückchen ähnlicher. Und das kann dem gegenseitigen Verständnis innerhalb der internatio nalen Kartenorganisationen gewiss nur gut tun. Red.

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