ZIELGRUPPEN

Wertverlust von Anlagen für Schenkungen nutzen

Andreas Otto Kühne, Foto: BKL Fischer Kühne + Partner

Wo Vermögensbestandteile durch die Folgen der Corona-Krise an Wert verloren haben, können Vermögende, die eine Schenkung planen, sich diesen Umstand zunutze machen, so der Autor. Denn für die Fetsetzung der Schenkungssteuer ist lediglich der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung maßgeblich, spätere Wertzuwächse werden nicht berücksichtigt. Es kann deshalb durchaus lohnen, Wertpapierdepots zeitnah zu verschenken oder Anteile an Unternehmen mit guter …

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