Rechtsfragen

Das P-Konto in der Praxis - Irrtümer und Missverständnisse

Quelle: Bankenverband

Seit 2010 gibt es das P-Konto. Gleichwohl gibt es noch immer eine Menge Missverständnisse und Irrtümer zur Rechtslage, die in der Praxis zu Auseinandersetzungen führen. Auch hätten die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft es versäumt, das P-Konto und die Schutzwirkung gegenüber Eigenforderungen in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuarbeiten. Von der daraus resultierenden Praxis, geschützte Guthaben zur Rückführung der Kreditlinie zurückzuhalten, raten die Autoren dringend …

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