RECHTSFRAGEN

Bereitstellungsprovision - sittlich gerechtfertigt oder nicht?

Matthias Vöcking, Foto: privat

Mit Urteil vom 12.10.2021 - Az. 17 U 545/20 - hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Banken-AGB-Klausel über eine viertelprozentige monatliche Bereitstellungsprovision als Preisbestandteil nicht AGB-rechtlich geprüft, für sittlich unbedenklich gehalten und die Revision nicht zugelassen. Der Beitrag untersucht das Urteil näher und beleuchtet die Folgen für Banken und Sparkassen ebenso wie für die Darlehensnehmer. Red.

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