Rechtsfragen

Baufinanzierung: Verbraucherschutz durch ewiges Widerrufsrecht?

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Das "ewige Widerrufsrecht" für Realkreditverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 stößt an die Grenzen des Rechtsmissbrauchs, so Christiane Strahl. Grund für das Widerrufsrecht sei schließlich der Schutz vor Übereilung. Bei Immobilienfinanzierungen sei aber ein spontaner Abschluss kaum möglich. Wenn Verträge über Jahre hin durchgehalten würden, entstehe dadurch ein schutzwürdiges Vertrauen der Kreditinstitute darauf, dass der Kunde von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch mehr macht. Ein …

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