Crosslend mit BaFin-Erlaubnis zur Anlagevermittlung

Das Berliner Fintech Crosslend hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zur Anlagevermittlung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erhalten. Die Erlaubnis zur Anlagevermittlung für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ("Passporting") wird vom Unternehmen als wichtiger Meilenstein für die nachhaltige Ausweitung der Geschäftstätigkeit bewertet. Der digitale Marktplatz für Kredite soll damit für …

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