Rechtsfragen

Widerrufsbelehrung für mündige Verbraucher

Endlich gibt es in Sachen Widerruf von Verbraucherkreditverträgen auch einmal gute Nachrichten. Zum 21. Juni dieses Jahres wird das "ewige Widerrufsrecht" unter Berufung auf Formfehler Geschichte. Und nur fünf Tage nachdem der Bundestag dies mit der Immobilienkreditrichtlinie verabschiedet hat, hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 23. Februar auch noch zwei Urteile zum Thema Formfehler gesprochen (Aktenzeichen XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15).

Demnach wird eine …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X