Baufinanzierung

Widerruf beim Fernabsatz - ein neuer Joker?

Quelle: pixabay

Eigentlich ist das "ewige Widerrufsrecht" bei Immobiliendarlehensverträgen seit dem 21. Juni 2016 Geschichte. Verträge, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 als sogenannte Fernabsatzgeschäfte abgeschlossen wurden, können Verbraucher bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben in den Vertragsunterlagen allerdings möglicherweise noch heute widerrufen. Das betrifft zum einen Verträge mit Direktbanken, zum anderen auch solche …

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