BaFin

Verbraucherschutz oder Entmündigung?

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

In dem Maß, wie die BaFin Kompetenzen in der Bankenaufsicht abtreten musste, hat sie an anderer Stelle neue hinzugewonnen: beim Verbraucherschutz nämlich. Davon hat die Aufsichtsbehörde im Mai Gebrauch gemacht, als sie Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs) mit Nachschusspflicht an Privatkunden verboten hat. Mit dieser Beschränkung des CFD-Handels hat die BaFin erstmalig die Möglichkeit zur …

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