VERSICHERUNGEN

Trendwende beim Höchstrechnungszins?

Das hat es lange nicht mehr gegeben: Wenn der Bundesfinanzminister der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. folgt, dann könnte der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung im Jahr 2025 zum ersten Mal seit 1994 wieder steigen - und das sogar deutlich, von derzeit 0,25 Prozent (seit 2022) auf dann 1,0 Prozent. Von 2016 bis 2021 hatte er bei 0,9 Prozent gelegen.

Vor dem Hintergrund eines deutlich höheren Zinsniveaus, aktueller …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X