BGH-URTEIL

Kehrtwende bei Entgelten am Bankschalter

Bundesgerichtshof

Kreditinstitute dürfen auf Basis des seit 2009 geltenden Zahlungsdiensterechts in ihren Preis- und Leistungsverzeichnissen Entgelte für Bargeldein- und auszahlungen auf oder von einem Girokonto am Bankschalter vorsehen, ohne dabei im Wege einer Freipostenregelung eine bestimmte Anzahl von unentgeltlichen Barein- und auszahlungen einzuräumen. Die Entgelthöhe kann allerdings der Inhaltskontrolle unterliegen. Das hat der unter anderem für das Bankrecht zuständige …

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