FINANZBILDUNG

Defizite bis in die Sicherheitsbehörden

Quelle: BaFin, Foto: Kai Hartmann 

Seit geraumer Zeit muss die BaFin im Rahmen ihrer Verbraucherschutzfunktion nahezu wöchentlich vor Betrügern warnen, die die Autorität der Aufsicht nutzen wollen, um mit vermeintlich von ihr stammenden Mails Verbraucher dazu zu verleiten, Zahlungen zu leisten oder Kontozugangsdaten preiszugeben. Somit weiß die Aufsichtsbehörde, wovon die Inkassobranche spricht, wenn sie über die hohe Zahl von Betrügern klagt, die Mahnschreiben an Verbraucher versenden, die auf keiner rechtlichen Grundlage beruhen.

Vielfach geht es dabei um vermeintliche Abonnementverträge für Glücksspielangebote. Für die potenziellen Opfer ist der Betrug leicht zu erkennen - wenn sie sich denn die Mühe machen würden. So fehlen regelmäßig konkrete Angaben zu dem angeblichen Vertrag; zudem verweisen die Absender gern auf eine Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU). Um den Betrug zu entlarven, müsste der Empfänger also nur überprüfen, ob der Verband ein Unternehmen dieses Namens zu seinen Mitgliedern zählt. Allzu häufig geschieht dies allerdings nicht.

Noch schlimmer ist es, wenn der Adressat Anstalten macht, Anzeige zu erstatten. Dann folgen regelmäßig Diskussionen mit den Polizeibeamten, ob es sich nicht doch um eine rechtmäßige Forderung eines seriösen Unternehmens handelt. Erst, wenn man die Beamten dazu aufgefordert hat zu überprüfen, dass es unter den Namen des Absenders weder ein BDIU-Mitglied noch einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsverzeichnis gibt, schauen sie sich das Schreiben näher an und bemerken dann auch die übrigen Anzeichen für einen Betrug.

Solche Erfahrungen sind nicht nur ernüchternd. Sie zeigen auch einmal mehr einen eklatanten Mangel an Finanzbildung, bis in die Sicherheitsbehörden hinein. Wenn nicht einmal der Polizei bekannt ist, dass jedes rechtmäßig tätige Inkassounternehmen registriert sein muss, dann ist es nicht verwunderlich, dass der Betrug gedeiht. Red.

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