REGULIERUNG

Bundesdatenschutzgesetz: DK hofft auf mehr Klarheit

In mancher Hinsicht erweist sich der deutsche Föderalismus als hinderlich - auch in Regulierungsfragen. Das betrifft die Inkassoaufsicht, die nun zusammengeführt werden soll. Und es betrifft auch die unterschiedliche Verwaltungspraxis in den einzelnen Bundesländern, was den Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung angeht. Diese bundesländerspezifische Praxis von 16 Aufsichtsbehörden und deren Entwicklungen im Blick zu behalten, ist (vermutlich nicht nur aus Sicht …

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