RECHTSFRAGEN

BGH-Urteil zu "Sofort" - von der PSD2 überholt

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, die es Bankkunden untersagen, PIN und TAN als Zugangsinstrumente bei der Nutzung bankenunabhängiger Bezahlverfahren einzugeben, bleiben verboten. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 7. April 2020 (KVR 13/19) entschieden und damit die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundeskartellamts gestützt.

Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung geht ein langwieriger …

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