Bausparkassen

BGH-Urteil: Gleiches Recht für alle

Bundesgerichtshof

Was dem einen recht ist, das ist dem anderen billig. Nach diesem Grundsatz hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 21. Februar 2017 (Aktenzeichen XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16) entschieden, dass auf Bausparverträge auch vor der Darlehensphase Darlehensrecht anzuwenden ist. Denn während der Ansparphase eines Bausparvertrages ist die Bausparkasse Darlehensnehmerin und der Bausparer Darlehensgeber. Erst mit der Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens kommt es …

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