RECHTSFRAGEN

BGH bestätigt Patent zur SMS TAN

Bundesgerichtshof

Mehr als ein Jahrzehnt lang ist um das im Online-Banking verwendete Verfahren der SMS-TAN prozessiert worden. Bereits zum Jahrtausendwechsel ist das vom österreichischen Softwareunternehmen Teletan eingereichte Patent auf dieses Verfahren vom Europäischen Patentamt zugelassen worden. Von Banken, die das Verfahren nutzen, wurden und werden bisher aber keine Lizenzgebühren entrichtet. Darum ging es in der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung.

Nun hat sich Teletan vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Sparda-Bank West durchgesetzt, die neben der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung vor dem OLG Düsseldorf zur Verletzung des Patents ihrerseits beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage gegen das SMS-TAN-Patent eingereicht hatte. Nach einer Niederlage in erster Instanz wurde diese nun auch vom Bundesgerichtshof abgewiesen und das Patent bestätigt:

In Österreich ist der Rechtsstreit mit den Banken bereits seit Dezember 2018 entschieden: Nach gesamt 16 Jahren Streit einigte man sich mit der letzten Bank, nachdem das Handelsgericht Wien eine weitere Nutzung des Freigabeverfahrens untersagt hätte. Weitere Verfahren mit Unternehmen außerhalb der Bankenbranche, die Verfahren anwenden, mit denen sie das Patent verletzen könnten, sind allerdings auch dort noch anhängig.

In Deutschland besteht mit dem Urteil des BGH zwar Klarheit über die Rechtmäßigkeit des Patents. Ein Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen ist damit allerdings nicht abzusehen - eher im Gegenteil. Denn mit dem Urteil "öffnet sich der Weg für zahlreiche weitere Klagen gegen deutsche Banken", heißt es in einer Pressemitteilung von Teletan. Natürlich ist es nicht ausgemacht, dass alle von Banken eingesetzten Autorisierungsverfahren auf Basis von SMS das Patent verletzen - bisher aber hat das Softwareunternehmen eigenen Angaben zufolge alle Prozesse gewonnen. Die deutsche Kreditwirtschaft täte deshalb vielleicht gut daran, dem Vorbild der Institute in Österreich zu folgen und ebenfalls eine Einigung in der Lizenzfrage anzustreben, um weiter juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Red.

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