Negativzinsen bei Riester-Sparplänen: Tübinger Urteil kein Freibrief für die Anbieter

Quelle: Landgericht Tübingen

Der ganz große Renner waren Riester-Sparpläne nie. Ein Urteil des Landgerichts Tübingen vom 29. Juni 2017 (4 O 220/17) dürfte dem Produkt gleichsam den Todesstoß versetzt haben. Denn die Tübinger Richter haben entschieden: Die Verwendung einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen ist auch dann zulässig, wenn der Grundzinssatz negativ ist.

Im konkreten Fall der Kreissparkasse Tübingen kam eine Zinsanpassungsklausel zum Tragen, der …

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